Update 19.10.2018

Die Aktionäre von Gesellschaften mit Schwerpunkt im Bereich von medizinischem Cannabis können inzwischen aufatmen. Diese Papiere wird der Zertralverwaherer clearstream auch künftig bedienen. Anders geht es Besitzern von Cannabisaktien, die den Freizeitmarkt im Fokus haben. Hier wird der Aktionär am Deutschen Aktienmarkt auf längere Sicht keine Ruhe haben. clearstream hat innerhalb weniger Wochen neue Titel auf die „Verbots“-Liste gesetzt. An diese Situation müssen sich Cannabis-Aktionäre gewöhnen.
Tabea Behr von der Deutsche Börse Group auf Nachfrage von centwert, wie die Deutsche Börse-Tochter clearstream künftig Aktualisierungen dieser Liste vornehmen wird:
„Die Liste der betroffenen Wertpapiere wird weiterhin überprüft und aktualisiert. Werte, die nicht auf der Liste der betroffenen Wertpapiere stehen, sind aktuell nicht betroffen. Eine Frequenz der Aktualisierung können wir leider nicht benennen, aber wir bemühen uns um eine zeitnahe Überprüfung.“
Sprich, ein Aktionär von Unternehmen mit Bezug zum Cannabismarkt, sollte die clearstream-Liste regelmäßig im Blick haben. Ein Handel der dort genannten Aktien ist dann zum jeweils genannten Stichtag nur noch an den Heimatbörsen möglich.