Jul, 2018
13
Lagerstellenwechsel von Cannabisaktien – wie helfen die Banken?
Aktionäre von Unternehmen mit Hauptgeschäftszweck Cannabis brauchen derzeit starke Nerven. Zur Stunde ist noch nicht geklärt, welche dieser Aktien am 28.09.2018 nicht mehr an deutschen Börsen gehandelt werden. Auf unsere Nachfrage, wann mit einer Aktualisierung der am 22.06. veröffentlichten Liste betroffener Aktien zu rechnen ist teilte uns Christina Hudelmayer von der Deutschen Börse AG mit:
„Clearstream prüft die einzelnen Werte, die in der Liste der betroffenen Wertpapiere enthalten sind. Sobald das neue Gesetz zur Legalisierung der medizinischen Anwendung von Cannabis in Luxemburg in Kraft tritt, kann Clearstream eventuelle Änderungen umsetzen. Da bis jetzt nur ein Gesetzesentwurf vorliegt, hält sich Clearstream an die bisherige Gesetzgebung.“
Die Gefahr ist also noch nicht vorbei und es ist schwer abzuschätzen, welche Gesellschaften letztendlich vom Delisting betroffen sein werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, der braucht eine Lösung, an der Clearstream nicht beteiligt ist. Wie diese Lösung aussieht, haben wir detailliert im Beitrag „Was tun, wenn Clearstream keine Cannabisaktien mehr verwahrt?“ dargestellt. Die Schlagworte dazu lauten „Kauf an der Heimatbörse“ und „Lagerstellenwechsel“. Aber was genau muss ich als Anleger unternehmen und hilft mir meine Bank? Die Verunsicherung vieler Aktionäre ist immer noch groß. Wir wollen euch den nötigen Durchblick verschaffen. Daher haben wir bei Banken und Brokern nachgefragt und zahlreiche konkrete Auskünfte bekommen.
Lagerstellenwechel und Handel an den Heimatbörsen möglich?
Die Tabelle gibt euch einen Überblick, welche Anbieter grundsätzlich den Handel von Cannabisaktien an der Heimatbörse zulassen. Das ist eine Grundvoraussetzung, um die Clearstream-Problematik zu umgehen. Banken und Broker, bei denen ein Lagerstellenwechsel möglich ist, bieten die Umlagerung betroffener Wertpapiere an. Einige Anbieter bieten den Umlagerungsservice sogar im Rahmen eines Depotübertrags an. So kann ein betroffener Aktionär seine Bestände dorthin übertragen und diese dann umlagern lassen. Dieser Service ist durch ein „ja“ in der letzen Spalte gekennzeichnet.
Anbieter (Bank bzw. Broker) | Kauf an Heimatbörse möglich? | Lagerstellenwechsel möglich? | Lagerstellenwechsel bei Depotübertrag möglich? |
---|---|---|---|
AGORA-direkt | ja | ja | ja |
CapTrader | ja | ja | ja |
comdirect | ja | ja | nein |
Consors Bank | ja | ja | Keine Auskunft |
DEGIRO | ja | ja | Keine Auskunft |
Deutsche Bank | keine Rückmeldung erhalten | ||
DKB Deutsche Kreditbank | keine Rückmeldung erhalten | ||
DWP Bank | keine konkrete Auskunft | ||
Flatex | keine Rückmeldung erhalten | ||
ING DiBa | keine Rückmeldung erhalten | ||
LYNX | ja | ja (mit Einschränkung) | nein |
Onvista Bank | keine konkrete Auskunft | ||
S-Broker | ja | ja | nein |
Sparkasse | keine konkrete Auskunft | ||
Strateo | keine Rückmeldung erhalten | ||
TARGOBANK | nein | nein | nein |
Das sagen die Banken und Broker Ihren Kunden!
Wir haben die Banken und Broker um eine Beschreibung gebeten, was ein Kunde konkret tun muss, um Wertpapiere umlagern zu lassen. Dazu haben wir teils sehr ausführliche und hilfreiche Antworten bekommen. Es gibt zahlreiche „Rund-um-sorglos-Angebote“ über die jeder, dessen Bank künftig keinen Handel mit Cannabisaktien anbietet, die lieb gewonnenen Aktien in Sicherheit bringen kann.
AGORA direkt
„Kunden können generell einen Umzug von Werten von Clearstream Banking S.A. zu einer anderen Lagerstelle in Canada oder USA bei uns beauftragen. Generell muss der Kunde ein Börsenhandelskonto über AGORA direct einrichten, dies kann er auf der Internetseite www.agora-direct.com online beauftragen. Dies nimmt üblicherweise 2- 3 Tage in Anspruch. Anschließend kann er einen Depottransfer über die Kontoverwaltung „Mein Agora“ beauftragen, dazu gibt es eine Beauftragung, welche der Kunde ebenfalls online erstellen kann, allerdings muss er dann anschließend das Formular ausdrucken und im Original unterschrieben zusenden. Wir setzen uns dann mit seiner Bank in Verbindung und erledigen die weiteren technischen Formalien. Der Kunde kann, solange sich die Aktien im „alten“ Depot befinden und der 28.09.2018 nicht erreicht ist, über die Aktien voll verfügen also handeln. Nachdem diese dort ausgebucht sind, wird die Umlagerung ca. 48 Stunden benötigen, in dieser Zeit sind die Aktien nicht für den Kunden zum Handel verfügbar.“
„Auch im Rahmen einer Depotneueröffnung mit Depotübertrag ist dies möglich. Dazu gibt es einen speziellen Link. Mit der Depoteröffnungsantrag kann auch der Depottransfer beauftragt werden.“
„Ein Depottransfer hängt stark von der Kooperation der absendenden Bank/Broker ab. Die üblichen Onlinebanken und -broker in Deutschland sind aber sehr kooperativ, sodass eine Transfer in der Regel in 10-12 Tagen erledigt ist. Auf Grund der jetzigen besonderen Situation nimmt der Zulauf deutlich zu, was bisher zu noch keinen Verzögerungen geführt hat. Aus Erfahrungen aus anderen Situationen werden die Transferaufträge aber kurz vor Ablauf des Termins (28.09.2018) stark zunehmen, wenn vielen Kontoinhabern auffällt, dass der Termin kurz bevor steht. Es ist also ratsam sich frühzeitig zu einem Transfer zu entscheiden.“
Captrader
CapTrader hat uns einen Affiliate-Link: „Live-Konto bei CapTrader eröffnen“bereitgestellt. Wenn jemand dort ein Depot eröffnen und gleichzeitig unsere Arbeit unterstützen möchte, dann bitte diesen Link nutzen.
„Die Clearstream-Entscheidung spielt uns in die Karten und führt aktuell zu einer erhöhten Wechsler-Quote hin zu CapTrader. Denn: Der Handel von (kanadischen) Cannabis-Aktien ist bei CapTrader weiterhin möglich, da wir den direkten Börsenzugang zu mehr als 100 Börsenplätzen weltweit anbieten. CapTrader-Kunden können so schnell und unkompliziert Börsenplätze tauschen und haben daher kaum Einschränkungen zu befürchten.“
„Kunden können die Lagerstellen wechseln und so beispielsweise die in Frankfurt gehandelte Cannabis-Aktie an deren Heimatbörse nach Toronto verschieben. Solche Lagerstellenwechsel kosten pro Aktienpaket ca. 15 USD und sind in 1-2 Wochen durchgeführt.“
„Bestehende CapTrader-Kunden können über Ihre Kontoverwaltung ein sogenanntes Ticket erstellen und dort den Lagerstellenwechsel automatisiert aufgeben. Kosten ca. 15 USD je Aktienpaket. Dauer solch eines Wechsels ca. 1-2 Wochen, in denen der Aktionär ab dem Zeitpunkt der Ausbuchung der Aktien beim bisherigen Broker keinen Zugriff auf die Papiere hat bis diese dann bei CapTrader wieder eingebucht sind.
Bei Depotübertrag läuft es etwas anders. Zuerst muss das neue CapTrader-Konto eröffnet sein (dauert in der Regel vom Ausfüllen des Online-Antrags bis zur Eröffnung 3-4 Börsentage). Nach Eröffnung kann der Neukunde dann in der Kontoverwaltung einen Depotübertrag (komplett oder auch nur anteilig) aufgeben. Dort wird er dann nach dem zukünftigen, gewünschten Börsenplatz gefragt, an dem er seine jeweilige Position handeln möchte. Ändert er hier also die Börse von Frankfurt auf Toronto, wird der Lagerstellenwechsel automatisch durchgeführt. Auch hier: Kosten ca. 15 USD je Aktienpaket. Dauer solch eines Wechsels ca. 1-2 Wochen, in denen der Aktionär keinen Zugriff auf die Aktien hat.“
Schaut auch den neuen Beitrag dazu an: „Cannabisaktien auf der clearstream-Liste – Kein Problem mit Captrader!“
comdirect
„Wir führen automatisch kurz vor der Einstellung der Verwahrdienstleitung durch Clearstream Banking S. A. einen Lagerstellen-Wechsel über alle Kundenbestände ins Ausland durch. Dies ist für unsere Kunden gebührenfrei. Sie müssen nicht selbst aktiv werden und werden von comdirect darüber genau informiert. Anschließend ist der Verkauf bzw. Handel der betroffenen Aktien z. B. an der ausländischen Heimatbörse über comdirect jederzeit möglich.“
„Wenn Kunden es wünschen können Sie uns auch jederzeit vor der automatischen Verlagerung selbst einen, Auftrag zur Umlagerung ihres Bestandes erteilen. Dieser Auftrag ist dann aber kostenpflichtig. Die Verlagerung selbst dauert in der Regel, sofern es keine Besonderheiten gibt, zwei bis drei Tage. In Einzelfällen kann es jedoch länger dauern. Ein Handel während dieser Zeit ist nicht möglich. Ein Lagerstellen-Wechsel muss bei der aktuell Depot-führenden Bank erfolgen. Direkt im Rahmen einer Depotneueröffnung mit Depotübertrag ist dies nicht möglich. Bei von Kunden selbst erteilten Aufträgen zur Umlagerung sollte uns der Auftrag rund vier Wochen vor dem von Clearstream genannten Termin vorliegen.“
Consors Bank
„Eine Umlagerung von Depotbeständen ist möglich. Jedoch ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Je nach Art der Stücke, Lagerland und Zielland unterscheiden sich die Kosten. Der Kauf in Kanada/USA ist möglich, sofern Handel vorhanden. Eingebucht bekommen die Kunden Wertpapierrechnungsstücke (und nicht Girosammelverwahrung) an unsere lokale Lagerstelle (BNP Paribas NY Branch). Nur der Handel in Europa würde eine Verbuchung bei Clearstream verursachen und ist daher von den Restriktionen betroffen.“
„Wir können bestätigen, dass der USA/Kanada-Handel über die Consorsbank z.Z. nicht von den Clearstream/Dt. Börse-Restriktionen betroffen ist. Eine Übersicht über unsere Ordergebühren finden Sie online unter Preise-Zinsen (Wertpapierhandel)„
DEGIRO
„Kunden bei DEGIRO können weiterhin Wertpapiere mit Bezug auf Cannabis über die kanadische Börse handeln. Aus heutiger Sicht sind diese nicht von der Mitteilung von Clearstream betroffen. Wenn es nötig sein sollte Bestände auf eine andere Börse umzulagern, werden wir unsere Kunden dazu kontaktieren. Im Moment wissen wir aber weiterhin nicht, ob das Verbot bestehen bleibt. Aus diesem Grund müssen wir hier noch abwarten. Unsere Handelsabteilung wird versuchen alle nicht handelbaren Positionen auf eine Börse umzulagern, wo die Aktien noch gehandelt werden. Die Kosten sind im Moment noch nicht bekannt.“
„Aus heutiger Sicht können Kunden von DEGIRO auch ab dem 28.09 diese Wertpapiere über die kanadische Börse handeln. Die Gebühr für eine Transaktion in Aktien über die kanadische Börse beträgt 2 € + 0,01 CAD je Aktie (diese Transaktionsgebühr beinhaltet alle Fremdgebühren). Für die Verwahrung fallen keine Gebühren an. Für den Handel an der ausländischen Börse fällt pro Jahr eine einmalige zusätzliche Gebühr von 2,50 € an.“
Deutsche WertpapierService Bank AG (DWP Bank)
Die dwpbank wird den wenigsten ein Begiff sein. Zu den Kunden des Wertpapierdienstleisters dwpbank zählen die Genossenschaftliche FinanzGruppe, also die Volks- und Raiffeinsenbanken und die Sparkassen-Finanzgruppe mit Rund 365 Sparkassen und fünf Landesbanken sowie rund 30 Privat- und Geschäftsbanken – zum Beispiel die Deutsche Postbank, ODDO BHF, Santander Consumer Bank und SEB. Aus diesem Grund haben wir auch die dwpbank um eine Auskunft gebeten.
„Die Vorgaben der Luxemburgischen Aufsichtsbehörde betreffen aufgrund ihrer Geschäftsbeziehung mit der Clearstream Luxemburg auch indirekt die dwpbank. Im Interesse ihrer Kundeninstitute und der Anleger ist die dwpbank derzeit natürlich bemüht, nach einer pragmatischen Lösung zu suchen, wobei eine Umlagerung von Beständen eine theoretische Option wäre. Zu den Erfolgsaussichten dieser Überlegungen können wir aktuell leider nichts sagen. Anleger, die das Risiko von eingeschränkten Handels- und Verwahrmöglichkeiten nach dem Stichtag vermeiden möchten, sollten sich mit ihrer depotführenden Stelle in Verbindung setzen.“
LYNX
„Der Übertrag eines Depots, oder einzelner Wertpapiere, von einem anderen Anbieter zu LYNX kann unkompliziert nach erfolgter Depoteröffnung veranlasst werden. Alle dazu erforderlichen Daten können vom Kunden online innerhalb seiner Kontoverwaltung eingegeben werden. Die Dauer eines Transfers hängt maßgeblich von der abgebenden Bank ab, erfahrungsgemäß nimmt der Übertrag von Wertpapieren in der Regel etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch. Während der Übertragung besteht kein Zugriff auf die betroffenen Werte, diese können dementsprechend bis zum Abschluss des Transfers nicht gehandelt werden.“
„Wichtige Einschränkung in Bezug auf die Cannabisaktien: Aus regulatorischen Gründen können keine Penny Stocks zu LYNX transferiert werden, welche in den US-OTC Markt gehen. Sprich, jegliche an OTCQX, OTCQB oder Pink gehandelte Wertpapiere können nicht übertragen werden.“
„Laut Clearstream wird mit Ablauf des 28. September 2018 keine Verarbeitung von Auslieferungsinstruktionen mehr möglich sein. Es ist daher anzunehmen, dass betroffene Wertpapiere bis Ablauf dieser Frist aus der Verwahrung der Clearstream S.A. entfernt worden sein müssen. Anleger sollten entsprechend rechtzeitig den Übertrag der Wertpapiere in Auftrag geben.“
„LYNX wird im Rahmen eines Übertrages keinen Wechsel der Lagerstelle durchführen. Sollte ein Kunde also ein bei der Clearstream S.A. gelagertes Wertpapier, welches unter die angesprochene Regelung fällt, zu LYNX übertragen, lagert dieses nach dem Transfer weiterhin bei der Clearstream S.A. und ist somit ebenso von der Einstellung der Lagerfähigkeit betroffen wie vor dem Transfer. LYNX bietet jedoch den Vorteil, dass Anleger über uns direkt in Kanada bzw. den USA handeln können. Die Wertpapiere werden somit direkt bei den dortigen Lagerstellen gelagert und sind folglich nicht von den Einschränkungen der Clearstream S.A. betroffen. Dies bietet neben der deutlich größeren Liquidität ebenfalls den Vorteil einer größeren Auswahl an handelbaren Wertpapieren auf Cannabis. Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen empfiehlt LYNX, die von den Einschränkungen betroffenen Wertpapierpositionen beim bisherigen Broker zu schließen, und diese anschließend über LYNX in den USA bzw. Kanada erneut aufzubauen.“
S-Broker
„Der S Broker bietet seinen Kunden die Möglichkeit, betroffene Wertpapiere – sofern möglich – an den Heimatmarkt zu verlagern. Die Stücke werden dann bei dem entsprechenden Zentralverwahrer des jeweiligen Landes verwahrt.“
„Die betroffenen Kunden wurden vom S Broker über die Möglichkeiten informiert, wie sie relevante Bestände abbauen können. Dazu zählt auch die Verlagerung der Papiere an den Heimatmarkt. Aufträge zur Verlagerung der Bestände können Kunden über unseren Kundenservice erteilen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind in der Kundeninformation aufgeführt. Eine Verlagerung ist meist innerhalb weniger Tage vollzogen. Während dieses Zeitraums ist ein Verkauf nicht möglich.“
„Im Rahmen einer Depotneueröffnung mit Depotübertrag kann nicht direkt eine Umlagerung erfolgen. Der Kunde kann jedoch einen entsprechenden Auftrag zur Verlagerung nach Einlieferung der Stücke erteilen.“
Sparkasse
Der Verband der Sparkassen (DSGV) teilte uns mit, dass bei jeder der 365 Sparkassen einzeln angefragt werden müsste. Unsere direkte Anfrage bei einer Sparkasse wurde leider nicht beantwortet.
TARGOBANK
„Wir bieten unseren Kunden keinen Handel von Wertpapieren an ausländischen Börsenplätzen an. Vor diesem Hintergrund besitzen wir auch keine Konten bei ausländischen Zentralverwahrern wie z. B. Canadian Depository for Securities oder Depository Trust Company. Eine Umlagerung ist also nicht möglich.“
„Betroffene Kunden werden von uns darüber informiert, dass die Verwahrung von Aktien mit Cannabis-Bezug bei Clearstream laut Auskunft des Anbieters zum 28. September 2018 eingestellt wird und ein inländischer Börsenhandel dieser Aktien laut Deutsche Börse AG nur noch bis zum 24. September 2018 möglich ist. Eine Handlungsempfehlung, ob die betroffenen Wertpapiere vor diesen Stichtagen verkauft oder an Banken mit Auslandshandel und Konten bei ausländischen Zentralverwahrern übertragen werden sollten, können wir nicht aussprechen. Kunden, die einen Übertrag der Wertpapiere an andere Banken wünschen, sollten den Auftrag zum Wertpapierübertrag mindestens mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen bei uns einreichen.“
Fazit: Frühzeitig agieren!
Es ist zwar noch etwas Zeit bis zum 28. September 2018. Wer jedoch sein Depot bei einem Anbieter unterhält, der keinen Handel an den Heimatbörsen anbietet, der kann sich schon mal nach einer neuen Bank oder Broker mit entsprechendem Angebot umsehen. Vermutlich ist es kein Fehler, nicht erst zwei Wochen vor dem Stichtag einen neuen Anbieter auszusuchen, sondern frühzeitig, ohne Zeitdruck, den Depotübertrag und die Umlagerung durchführen zu lassen. Jetzt, wo die Zeit noch nicht drängt, ist der optimale Zeitpunkt, die Angebote zu vergleichen und sich zu entscheiden. Schaut bei der Auswahl aber nicht nur auf die Gebühren, sondern denkt auch dran, dass ihr mit dem Finanzamt die ganze Steuerthematik habt. Wer hier nicht selbst Unterlagen basteln will, braucht einen Anbieter, der auch dafür einen entsprechenden Service hat.
Wir bleiben weiter am Thema dran. Aktuell sind wir mit der CSSF in Luxemburg in Kontakt, um etwas über die gesetzliche Grundlage für deren Weisung an Clearstream zu erfahren. Uns erscheint der Sachverhalt immer noch sehr intransparent. Wir wollen versuchen, etwas mehr Klarheit zu schaffen.
Mit dem Beitrags-Abo bekommst Du eine E-Mail wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht wird. Keine Sorge, Dein Postfach wird nicht mit ungewollter Werbung vollgespammt. Wir schicken Dir nur dann eine Mail, wenn es neue Blog-Beiträge bei centwert gibt.
Dieser Blog-Beitrag gibt allein die subjektive Meinung des Autors wieder. Der Beitrag stellt insbesondere keine Empfehlung dar, um eine Investitionsentscheidung zu treffen.
Die Stellungnahmen der einzelnen Banken und Broker wurden von uns 1:1 zitiert, so wie wir sie von den jeweiligen Ansprechpartnern erhalten haben.
Bitte auch die detailierten Hinweise im Disclaimer beachten!
Kommentare