Jun, 2018
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Was tun, wenn Clearstream keine Cannabisaktien mehr verwahrt?
Seit dem 22.06.2018 wird in vielen Wertpapierforen heftig über eine Mitteilung von Clearstream diskutiert, gerätselt und geschimpft. Clearstream schrieb:
Clearstream Banking Informiert die Kunden, dass es mit Wirkung zum Geschäftsschluss am 28. September 2018 nicht mehr möglich sein wird, Wertpapiere bei Clearstream Banking zu verwahren, bei denen das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln verbunden ist. Dies folgt auf die Kundenmitteilung, dass die Clearstream Banking AGs Verwahrstelle, Clearstream Banking S.A., diese Wertpapiere aus rechtlichen Gründen nicht mehr bedienen kann.
Wir haben zur Deutschen Börse und zu einigen Brokern Kontakt aufgenommen um die Hintergründe zu erfahren und zu klären, wer hiervon betroffen ist. Außerdem haben wir recherchiert, welche Handlungsmöglichkeiten Anleger von Cannabisaktien haben.
Was macht Clearstream überhaupt?
Die Clearstream Banking AG (CBF) ist ein Zentralverwahrer von Wertpapieren. Als solcher verwahrt die CBF in Deutschland zugelassene Wertpapiere deutscher und internationaler Emittenten. CBF wickelt die Transaktionen der durch sie verwahrten Wertpapiere aller Deutschen Börsen und Handelsplattformen ab. Internationale Wertpapiermärkte bedient die CBF über Crossborder-Services zu derzeit 13 ausländischen Zentralverwahrern. Zu den meisten internationalen Zentralverwahrern, auch zur kanadischen Canadian Depository for Securities (CDS), bietet die CBF die Verwahrung ausländischer Wertpapiere über die Luxemburger Schwestergesellschaft Clearstream Banking S.A. (CBL) an.
Darstellung der Crossborder-Services und Lagerstellen der Clearstream Banking AG (CBF) Quelle: Kundenhandbuch Clearstream Abbildung 1.8
Das bedeutet, sobald man an einer deutschen Börse, dazu zählen auch die Regionalbörsen und Tradegate, eine kanadische Aktie kauft, wird die Transaktion von der Clearstream (CBF) in Frankfurt an die Clearstream (CBL) in Luxemburg weitergegeben. Das bestätigt auch Christina Hudelmayer von der Deutschen Börse AG auf unsere Frage, ob es möglich wäre, dass die Frankfurter CBF künftig die Verwahrung von ausländischen Cannabisaktien übernimmt.
„Die Clearstream Banking S.A. (Luxemburg) verwahrt für die Clearstream Banking AG (Frankfurt) deren Bestand an ausländischen Wertpapieren. Da die Clearstream Banking S.A. alle ausländischen Werte der Clearstream Banking AG in Frankfurt verwahrt, ist diese technische Möglichkeit nicht gegeben.“
Wir hatten die Hoffnung, dass die Frankfurter Clearstream eventuell die Geschäfte der Luxemburger Schwester übernehmen könnte. Wenn jedoch die technischen Voraussetzungen dafür gar nicht bestehen, ist damit zumindest nicht vor dem 28.09.2018 zu rechnen. Wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht ändern, wird Clearstream also vermutlich keine alternative Lösung bieten und die Verwahrung der betroffenen Wertpapiere wie angekündigt einstellen. Da es für die deutschen Börsenplätze keinen anderen Zentralverwahrer als Clearstream gibt, müssen wir uns mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass die knapp 150 betroffenen Aktien ab dem 29.09.2018 nicht mehr an Deutschen Börsenplätzen gehandelt werden können.
Wir fragten bei der Deutschen Börse nach, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Entscheidung überhaupt gefallen ist und bekamen eine sehr interessante Antwort:
„Auf eine Anweisung der Luxemburger Finanzaufsicht CSSF an Clearstream Banking SA, Luxembourg als Investor CSD zur Handhabung von Cannabis-bezogenen Werten.“
Diese Weisung wurde am 08.06.2018 veröffentlicht und durchläuft bereits seit August vergangenen Jahres das Luxemburger Gesetzgebungsverfahren. Ich ging zunächst davon aus, dass sich hier eine kleine Ethikkommission innerhalb der Bank etwas „verrannt“ hat. Da Clearstream Banking S.A. (CBL) jedoch auf eine Anweisung der zuständigen Aufsichtsbehörde CSSF handelt, hat das ein anderes Gewicht. Die CSSF ist das Luxemburger Pendant zur deutschen BaFin. Hier hat die CBL keinen Handlungsspielraum. Ich habe mir daher diese Weisung genauer angesehen und bin zum Ergebnis gekommen, dass es darin bei weitem nicht nur um Cannabis geht. Es ist viel mehr die Weiterentwicklung bestehender Verhaltensrichtlinien für Zentralverwahrer. Das Verbot, Cannabisaktien zu verwahren, ist dabei mit umgesetzt worden, da Cannabis in Luxemburg verboten ist. Um die Situation besser einschätzen zu können, muss man sich mit der Cannabispolitik in Luxemburg beschäftigen.
Überall liest man von Legalisierung – was soll dann dieses Verbot?
Vor wenigen Tagen hat Kanada Cannabis vollständig legalisiert. Seit Anfang 2017 ist in Deutschland Cannabis als verschreibungspflichtiges Medikament zugelassen. Wieso kommt gerade jetzt dieses Verbot? Man könnte schon auf die Idee kommen, dass hier Lobbyarbeit gegen Cannabis gemacht wurde. Schaut man genauer hin, scheint es eher so, als ob in den bürokratischen Mühlen der Luxemburger Gesetzgebung etwas schiefgegangen ist. Fakt ist, dass Cannabis zum Zeitpunkt, an dem die Aufsichtsbehörde CSSF die Weisung erteilte, in Luxemburg vollständig verboten war. Anders als in Deutschland auch für den medizinischen Einsatz. Allerdings hat der Luxemburger Regierungsrat bereits vergangenen Herbst dem Gesundheitsministerium seine prinzipielle Zustimmung erteilt, einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Legalisierung von Medicalcannabis vorzulegen. Und gestern, am 28.06.2018, wurde dieses Gesetz einstimmig beschlossen. Zunächst sollen Patienten nur über die 4 Apotheken in den Luxemburger Krankenhäusern, gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, versorgt werden. Nach zwei Jahren soll das Gesetz nochmal bewertet und ggf. nachgebessert werden. Damit ist jetzt auch in Luxemburg Cannabis für medizinische Zwecke legal.
Die ursprüngliche Gesetzesgrundlage für die Weisung der Bankenaufsicht CSSF ist also gestern weggefallen. Clearstream teilte heute mit, dass aufgrund der geänderten Rechtssituation eine Überarbeitung der Liste erfolgen wird. Ich gehe daher davon aus, dass alle Unternehmen, deren Hauptgeschäftszweck mit medizinischen Cannabis zusammenhängt, wieder von der Liste gestrichen werden. Ferner rechne ich damit, dass Clearstream umsichtig auswählt, welche Unternehmen nun wirklich auf der „schwarzen Liste“ bleiben müssen. Ich komme zu diesem Schluss, weil wir bei Clearstream auch nachgefragt haben, wie die betroffenen Unternehmen identifiziert werden.
centwert: „Anhand welcher konkreten Kennzahlen und welcher Schwellen definieren Sie, dass ein Unternehmen Cannabis als Hauptgeschäftsfeld hat?“
Deutsche Börse: „Betroffene Werte unterliegen einer individuellen Abwägung. Die Aufnahme von Werten bzw die (weitere) Bedienung von Werten bei Clearstream Banking SA erfolgt grundsätzlich aufgrund einer risikogestützten Analyse, bei der unter anderem, jedoch nicht nur, rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.“
centwert: „Können Sie das vielleicht an dem konkreten Fall, der Bank of Montreal (CA0636711016) erläutern? Diese hat kürzlich für Canopy Growth eine Finanzierung über 136 Mio CAD gewährt. Wird die Aktie der Bank of Montreal ebenfalls durch diese Regelung erfasst?“
Deutsche Börse: „Nein, weil dies nur eine von vielen Finanzierungen dieser Bank ist. Es geht hier um Unternehmen oder auch SPVs deren wesentlicher bzw. einziger Zweck die Finanzierung von Cannabis-Aktivitäten ist (z.B. ein SPV, welches eine Anleihe begibt, um die Gelder in die Finanzierung von Cannabis-Aktivitäten zu investieren)“
centwert: „Constellation Brands (US21036P1084) ist mit ca. 10 % an Canopy Growth beteiligt. Werden die Aktien von Constellation Brands künftig nicht mehr durch Clearstream verwahrt?“
Deutsche Börse: „Hier handelt es sich im Wesentlichen um einen Bierproduzenten, der zwecks Diversifizierung u.a. eine Beteiligung in Canopy Growth hat. Der wesentliche Geschäftszweck liegt heutzutage nicht im Cannabis-Bereich. Sollte sich die strategische Ausrichtung zukünftig vornehmlich in den Cannabis-Bereich bewegen, wird hier eine ad-hoc Analyse nötig.“
centwert: „Black Rock (US09247X1019) ist an diversen Aktien aus der von Ihnen veröffentlichen Liste beteiligt.“
Deutsche Börse: „Diese Investitionen stellen einen geringen Gesamtumfang der Investitionen von Black Rock dar. Deshalb derzeit nicht in Scope.“
Wie übersteht man die Zeit der Aktien-Prohibition?
Aufgrund der veränderten Gesetzeslage zum Umgang mit Cannabis in Luxemburg gehe ich davon aus, dass das Verbot der Aufsichtsbehörde wieder aufgehoben wird – die Frage ist wann und was macht man in der Zwischenzeit? Um Lösungen für die Zeit der Cannabisaktien-Prohibition zu finden, muss man sich damit beschäftigen, wie Wertpapiertransaktionen und Wertpapierverwahrung funktionieren.
Im nachfolgenden Bild sieht man die Transaktionswege. Es gibt drei unterschiedliche Szenarien, die wir uns jetzt im Einzelnen ansehen.
Schematische Darstellung vom Wertpapiertransaktionen in Deutschland. © copyright centwert
Fall 1: Inländische Wertpapiere mit Cannabis Bezug
Erteilt ein Kunde eine Order für ein inländisches Wertpapier, wird die Transaktion über die Börse (Frankfurt, XETRA oder eine Regionalbörse) an Clearstream in Frankfurt (CBF) weitergegeben. Die Wertpapiere werden von CBF selbst in Girosammelverwahrung genommen – die Luxemburger CBL ist nicht beteiligt. Das ergibt sich auch aus der nachgeschobenen Mitteilung der CBF am 25.06.2018. Daher ist z.B. die Aktie der Deutschen Cannabis AG nicht betroffen. Aktuell ist das allerdings auch die einzige inländische Aktie mit Cannabis-Bezug. Wer jetzt sofort an eine Investition denkt, der soll sich vorher bitte gründlich über das Unternehmen informieren. Nicht direkt betroffen sind auch wikifolio-Zertifikate mit dem Thema Cannabis. Wikifolio-Zertifikate sind auch inländische Wertpapiere und werden an der Regionalbörse Stuttgart gehandelt. Hier gibt es aber eine große Einschränkung: Das wikifolio-Zertifikat selbst bleibt handelbar. Aber innerhalb des wikifolios hat der Trader im Anlageuniversum nur Wertpapiere zur Verfügung, die an der Börse Stuttgart gelistet sind oder Kurse von Lang & Schwarz gestellt werden. Kommt alles wie befürchtet, wird die Börse Stuttgart definitiv keine Kurse mehr stellen. Ob von Lang & Schwarz noch Kurse geliefert werden, ist zur Zeit noch unklar. Da wir mit dem wikifolio Cannabis-Legalisierung DE selbst betroffen sind, warten wir zur Zeit noch auf eine verbindliche Auskunft. Der wikifolio-Kundenservice teilte uns mit, dass man die Sache gerade mit Lang & Schwarz klärt. Werden auch von Lang & Schwarz keine Kurse gestellt, werden die betroffenen Aktien vermutlich aus dem wikifolio-Anlageuniversum entfernt. Die Folge ist, dass das wikifolio dann nur noch aus einem Cashanteil von 100 % besteht und der Kurs des Zertifikats dann quasi „eingefroren“ ist. Weil ich davon ausgehe, dass die Zeit der Prohibition vorübergehen wird, ist das auch unsere Strategie für das von uns verwaltete wikifolio.
Fall 2: Ausländische Wertpapiere mit Cannabis Bezug – Order über eine deutsche Börse
In der schematischen Darstellung ist das der „blaue“ Weg, bei dem der „grüne“ Weg beim Cannabis-Verbotsschild vor der CBL endet. Dies sind die Fälle, die künftig nicht mehr möglich sind. Bisher lief das so: Die Globalurkunden der kanadischen Cannabisaktien (z.B. Canopy, Aurora, Aphria) werden vom kanadischen Zentralverwahrer „The Canadien Depositories for Securities“ (CDS) verwahrt. Kauft ein Anleger über die Börse Frankfurt eine entsprechende Aktie, leitet die Börse die Transaktion an Clearstream (CBF) weiter. Da die Frankfurter das Auslandsgeschäft durch die Luxenburger CBL abwickeln, geht die Transaktion weiter nach Luxemburg. Die CBL bekommt die Wertpapiere von der kanadischen CDS nicht übertragen – diese bleiben in Kanada. Die CBL nimmt die Wertpapiere in Wertpapierrechnung mit Lagerort Kanada. Wenn Du auf Deinem Depotauszug liest:
„Wertpapierrechnung (CBL) mit Lagerort Toronto“
und die Aktie auf der veröffentlichen Liste genannt wird, ja, dann bist Du betroffen.
Neue Orders können auf diesem Weg nicht mehr ausgeführt werden, da die CBL künftig keine Cannabisaktien in Wertpapierrechnung nimmt. Dass das Lagerland der Aktien Kanada ist, spielt hierbei keine Rolle. Was können Aktionäre tun, die genau solche Papiere im Depot haben? Eine Möglichkeit ist, die Aktien zu verkaufen. Die zweite Möglichkeit wäre eine Änderung der Verwahrmethode – also umlagern. Die Pressestelle von LYNX teite uns dazu mit:
„Der Transfer von Wertpapieren zu LYNX ist möglich, dieser Service ist von unserer Seite her kostenfrei. Der Übertrag ist nur möglich, wenn die zu übertragenden Wertpapiere über LYNX handelbar sind und kein Eigentümerwechsel im Rahmen des Übertrags stattfindet. Wichtige Einschränkung in Bezug auf die Cannabisaktien: Aus regulatorischen Gründen können keine Penny Stocks zu LYNX transferiert werden, welche in den US-OTC Markt gehen. Sprich, jegliche an OTCQX, OTCQB oder Pink gehandelte Wertpapiere können nicht übertragen werden.“
Leider hat bis zur Veröffentlichung des Beitrags nur LYNX auf unsere Anfrage geantwortet. Wir vermuten daher, dass einige Broker das selbst noch nicht abschließend geklärt haben. Dazu passt auch, dass in vielen Diskussionsforen unterschiedliche, teils widersprüchliche Aussagen der Kundenservice-Abteilungen der großen Broker zitiert werden.
Fall 3: Ausländische Wertpapiere mit Cannabis Bezug – Order über die Heimatbörse
In der schematischen Darstellung ist das der „grüne“ Weg, der vom Broker nach links zur kanadischen Börse zeigt. Hier ist zu sehen, dass clearstream nicht eingeschaltet wird. Alle unsere Recherchen haben ergeben, dass man in diesem Fall nicht betroffen ist. Die Pressestelle von LYNX hat uns auf unsere Anfrage, ob Privatkunden bei LYNX über diesem Weg auch nach dem 28.09.2018 Aktien kaufen können bestätigt:
„Über LYNX haben Anleger die Möglichkeit an insgesamt 6 kanadischen Börsen sowohl Aktien, ETFs, Optionen als auch Futures zu handeln. Sofern über LYNX Aktien in Kanada bzw. CAD gehandelt werden, werden diese über das Canadian Depository System der Canadian Depository for Securities (CDS) gelagert. Wir können, Stand heute, bestätigen, dass Kunden über LYNX nach dem 28. September 2018 über kanadische Börsen. bzw. die kanadische Clearingstelle CDS Cannabis-Aktien handeln können. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich keinerlei Auswirkung des Einstellens von Clearstream auf kanadische Clearingstellen feststellen. „
An der Börse in Toronto wird es auch nach dem 28.09.2018 Kurse für Cannabisaktien geben – natürlich in CAD. Wer seine Aktien über den Börsenplatz Toronto gekauft hat, der ist von dem ganzen Sachverhalt nicht direkt betroffen. DeGiro hat ihren Kunden, die entsprechende Aktien im Depot haben, das auch so mitgeteilt.
Alle, die Aktien gemäß unserem Fall 2 haben und ihre Aktien behalten wollen, können sich überlegen, ob die stressfreiste Lösung nicht einfach die ist, die Aktien in Frankfurt zu verkaufen und dann für den entsprechenden Gegenwert in Toronto neu zu ordern. Natürlich spielen hier auch Gebühren, Steuer usw. eine Rolle, aber ihr könnt ja mal drüber nachdenken. Insbesondere scheinen die Banken selbst nicht so genau wissen, ob eine Übertragung von Wertpapieren aus Wertpapierrechnung mit der CBL in Girosammelverwahrung an den kanadischen Zentraverwahrer transferiert werden können. Im schlimmsten Fall geht irgendetwas schief und es dauert ewig bis die Aktien eingebucht sind. Und in dieser „Schwebephase“ ist sicherlich kein Verkauf möglich. Aber das muss jeder selbst entscheiden.
Fazit: Viel Lärm um nichts?
Teilweise ja. Aber: Schlagzeilen wie „Verbot von Cannabisaktien in Deutschland“ sorgen nicht dafür, dass die Branche das Schmuddel-Image, das ihr zu Unrecht anhaftet, los wird. Außerdem ist es für einen Anleger schon ein Unterschied, ob er Cannabisaktien bei seiner Sparkasse, Raiffeisenbank oder irgendeiner anderen Filialbank kaufen kann oder ob er nur bei einigen ausgewählten Brokern direkt in der Heimatbörse ordern kann. Eine weitere Hürde ist, dass etliche Broker keine Steuerbescheinigungen für das deutsche Finanzamt erstellen und der Aufwand für die Verwaltung der Aktien dadurch schon deutlich steigt. Die Preise für Orders sind sicherlich auch teuer und davon abgesehen gelten dann auch die Handelszeiten der Börse Toronto. Das sind alles zusätzlich Hemmnisse, die Cannabisaktien am deutschen Markt weniger interessant werden lassen. Ich hoffe sehr, dass durch den eben bekanntgegebenen neuen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Cannabis in Luxemburg, bald wieder der bisherige Zustand hergestellt werden kann. Oder die Einschränkung gar nicht erst eintritt.
Die Umsätze, die an deutschen Börsen mit den rund 150 Wertpapieren gemacht werden, sind verglichen mit den Umsätzen an den Heimatbörsen gering. Auch wenn jetzt viele deutsche Anleger die Nase voll von Cannabisaktien haben und sich dauerhaft von den Beständen trennen, wird das nicht ausreichen, um den Markt nach unten zu ziehen. Bedenken sollte man, dass an der Börse Emotionen gehandelt werden – die Stimmung für Cannabisaktien war zuletzt etwas verhalten. Da kann so eine Nachricht auch zum Auslöser für eine zeitweise Abwärtsbewegung sein. Lassen wir uns überraschen.
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